Anträge der Gemeinderatsfraktion

Veröffentlicht am 19.12.2021 in Gemeinderatsfraktion

Anträge zur Einführung der Grundsteuer C

Es ist gut und richtig, dass die Stadtverwaltung den Gemeinderat unter TOP 3 der Gemeinderatssitzung vom 16.12. über das vom Landtag in Baden-Württemberg am 04.11.20 beschlossene Landesgrundsteuergesetz mit der damit verbundenen Grundsteuerreform genauer informieren wird.

Die vom Landtag  im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eröffnete Möglichkeit der Einführung einer Grundsteuer C, jeweils direkt durch die Kommunen veranlasst, wird in Ihrer Sitzungsvorlage nicht erwähnt.

Auch wenn bis zum Start der neuen Regelungen drei Jahre vergeben (bis 01.01.2025), sind wir der Meinung, dass die Stadt und ihre Bürger darauf rechtzeitig vorbereitet sein müssen. 

 

Deshalb stellen wir schon jetzt die folgenden Anträge:
 

1.) Die Stadtverwaltung gibt dem Gemeinderat einen Bericht über die Möglichkeit der Einführung der Grundsteuer C im Rahmen der Anwendung des neuen Grundsteuerrechts ab 01.01.2025. (Das kann auch im neuen Jahr sein in einer der ersten Gemeinderatssitzungen.)

 

2. )  Im folgenden legt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat zur Beratung ein Konzept zur Einführung der Grundsteuer C in Ellwangen vor. 

 

3.).  Der Gemeinderat beschließt die Einführung der Grundsteuer C in Ellwangen auf der Basis des von der Stadtverwaltung eingebrachten und vom Gemeinderatsgremium beratetenen und bearbeiteten Konzeptes.

 

Die SPD-Fraktion sieht in der Grundsteuer C ein sehr wichtiges Instrument auch für Ellwangen, zur Schaffung von mehr Wohnraum im Innenbereich, mehr Anreizen und mehr Dynamik in der Innenentwicklung unserer Innenstadt und in unseren Ortschaften und zur Reduzierung des Flächenverbrauches im Außenbereich. 

Die Stadt kann also ab 2025 aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Hebesatz auf brachliegende, aber baureife Grundstücke festsetzen. Deren Eigentümer müssen dann statt der regulären Steuer eine höhere Grundsteuer C bezahlen.

Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen BW, fasst zusammen, um was es geht:

„Die Grundsteuer C ist im Grunde eine Erweiterung des Instrumentenkastens der Kommu- nen zur Mobilisierung von Bauland für Wohnzwecke im Innenbereich. Die Kommunen erhalten dadurch die Option, einen höheren Hebesatz für baureife, aber unbebaute Grundstücke festzusetzen. Jede Gemeinde kann dann selbst entscheiden, ob sie mithilfe dieser Steuer den Grundstückseigentümern einen Anreiz zur Bebauung geben will.“ (28.05.21, Landesredaktion Ipf- und Jagst-Zeitung)

Bürgermeister Volker Grab erklärte, dass aktuell dafür 85 Flächen infrage kämen (Ipf- und Jagst-Zeitung vom 13.10.21). Das wäre rein rechnerisch immerhin ein respektables Wohngebiet je nach Grundstücksgröße, Art der Bebauung und Ausmaß der Bereitschaft der betroffenen Grundstücksbesitzer von maximal 250 – 300 Menschen.

Weitere Begründung im Gemeinderat.

Herbert Hieber, Fraktionsvorsitzender der SPD Gemeindaratsfraktion