
Gute Nachrichten für die Rentner:innen! Es gibt bald 300 Euro zusätzlich, um die hohen Energiekosten besser stemmen zu können. Ganz automatisch, ohne Antrag!
Wie und wann kommt die Energiepreispauschale?
Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember.
Wer hat Anspruch?
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Wichtig: Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?
Die Energiepreispauschale soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen. Die hierfür erforderliche gesetzliche Regelung wird noch geschaffen werden. Sie wird aber nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.